Zum hier essen oder mitnehmen? Wie McDo & Co. Steuern sparen
Wer jemals in einem Fastfood-Restaurant war, kennt die Frage: Zum hier essen oder mitnehmen?
Diese simple Frage entscheidet nicht unerheblich über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Wer seinen Burger nämlich im Restaurant verzehrt, der nimmt eine gastronomische Leistung in Anspruch, wofür McDonalds, Burger King, Subway o.u. 19 % Mehrwerststeuer abführen müssen.
Nimmt der Kunde den gleichen Burger, zum gleichen Preis jedoch mit und isst ihn unterwegs, zu Hause oder im Büro gilt das Verkauf von Lebensmitteln. Und dafür werden nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Nebenbei belegt der Gast keinen Platz im Restaurant und entsorgt auch seinen Müll ncoh selber,
Mehr zu diesem Kuriosum im Steuerrecht als Video bei extra 3.
Andreas meint:
Hinzugefügt am 9. November, 2008 um 21:36 UhrSubway ist und bleibt hier mein Favourit 🙂